Erneut gute Qualität bescheinigt
LWL-KS anerkannt nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetzes (AWbG)
Seit Anfang 2013 trägt die LWL-Koordinationsstelle Sucht das EFQM-Gütesiegel „Committed to Excellence“.
Auch im Dezember 2018 wurde wiederholt die Anerkennung der "European Foundation for Quality Management" (EFQM) für Excellence
"2 Star" bescheinigt. Somit bleibt die LWL-Koordinationsstelle Sucht von der Bezirksregierung Münster eine anerkannte Einrichtung gem. § 10 ff
des Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetzes (AWbG).
Arbeitnehmende haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr; der Anspruch von zwei Kalender-
jahren kann zusammengefasst werden. Interessierte können die Freistellung gegenüber ihren jeweiligen Arbeitgebenden für die entsprechenden Fortbildungsangebote der LWL-Koordinationsstelle Sucht beantragen.
