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Gute Qualität bescheinigt

LWL-KS ist nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetzes (AWbG) anerkannt

Seit Anfang 2013 trägt die LWL-Koordinationsstelle Sucht das EFQM-Gütesiegel „Committed to Excellence“.

Auch im Juni 2022 wurde wiederholt die Anerkennung der "European Foundation for Quality Management" (EFQM) für Excellence "2 Star" bescheinigt und die Empfehlung für die nächste Exellence-Stufe ausgesprochen. Somit bleibt die LWL-Koordinationsstelle Sucht von der Bezirksregierung Münster eine anerkannte Einrichtung gem. § 10 ff des Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetzes (AWbG).

Arbeitnehmende haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr; der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Interessierte können die Freistellung gegenüber ihren jeweiligen Arbeitgebenden für die entsprechenden Fortbildungsangebote der LWL-Koordinationsstelle Sucht beantragen.

Das EFQM-Gütesiegel 2 Stars der LWL-Koordinationsstelle Sucht