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Inklusion und Sucht

Inklusion von Suchterkrankten ist für die Suchthilfe seit Jahren ein erklärtes Ziel. Suchtprobleme sind Teil der Gesellschaft, da praktisch alle Bevölkerungsgruppen betroffen sind. Das bedeutet, dass Sucht kein Randgruppenthema ist. Einer immer noch erkennbaren Stigmatisierung von Menschen, die suchtgefährdet oder abhängig sind, steht unterstützend ein professionelles und differenziertes Hilfesystem gegenüber. Jede Hilfe für Suchtbetroffene ist ein Beitrag zur Inklusion.  

Unsere Angebote zu diesem Schwerpunktthema

Die Datenbank "TANDEM Hilfe-Finder"

Mit dieser Datenbank möchten wir das Thema stärker in den Fokus nehmen. 

Diese Datenbank bietet Einrichtungen der Behinderten- und Suchthilfe die Möglichkeit, ihre Hilfeangebote für Menschen mit geistiger Behinderung (und Suchtproblematik) einzupflegen. Außerdem besteht die Möglichkeit sich über (präventive) Hilfsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung (und Suchtproblematik) zu informieren.

Weiter zum TANDEM Hilfe-Finder

Die Startseite der Datenbank "TANDEM Hilfe-Finder"

Das Projekt TANDEM

Besondere Hilfen für besondere Menschen im Netzwerk der Behinderten- und Suchthilfe

Inklusion und Normalisierungskonzepte führen zu Veränderungen in der Lebenswelt von Menschen mit geistiger Behinderung / Lernschwierigkeiten. Eine selbstständigere und unabhängigere Lebensführung birgt aber zugleich auch mehr Möglichkeiten Suchtmittel zu erwerben und zu konsumieren. Dabei ist das Risiko für einen Substanzmissbrauch mindestens dem von Menschen ohne geistige Behinderung / Lernschwierigkeiten gleichwertig. Bei einer bestehenden Problematik stehen Sucht- und Behindertenhilfe meist vor einer großen Herausforderung.

Weitere Infos auf der Projekt-Seite

Das Logo des Projektes TANDEM.

Der Arbeitskreis CMA

Chronischen Mehrfachschädigungen und Abhängigkeitserkrankungen
für Fachkräfte aus der stationären Suchthilfe.

Eingeladen sind nicht nur die Fachkräfte der Träger, die die zu behandelnden Menschen betreuen nach dem Leistungstyp 19 (Wohnangebote für Erwachsene, die aufgrund eines chronischen Missbrauchs illegaler Drogen im Sinne des SGB XII wesentlich eingeschränkt sind), sondern auch Mitarbeitende von Einrichtungen nach dem Leistungstyp 18 (Wohnangebote für Erwachsene mit chronischen Abhängigkeitserkrankungen und Mehrfachbehinderung) und dem Leistungstyp 17 (Wohnangebote für Erwachsene mit Abhängigkeitserkrankungen). Die jeweiligen Themen werden im Arbeitskreis miteinander vereinbart. Zuletzt wurden Strategien zum „Umgang mit Widerstand in der Bevölkerung beim Aufbau neuer Einrichtungen“ und Bedarfe einer zeitgemäßen Dokumentation und Berichtswesen diskutiert.

Weitere Infos auf der Seite des Arbeitskreises

Der Arbeitskreis während einer Sitzung.

Das Suchtpräventions-Programm SAG NEIN!

Suchtpräventions-Programm an Förderschulen für geistige Entwicklung

Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren mit einer geistigen Behinderung gehören, unabhängig von der Wohnsituation, zu einer besonders gefährdeten Gruppe für problematischen Substanzgebrauch. Im sozialen Miteinander wehren sie sich weniger gegen Angebote, Rauschmittel zu konsumieren. Dabei geht es insbesondere um Alkohol, Tabak und Cannabis. „Dazu-gehören-Wollen“, fehlende Handlungsalternativen und die mangelnde Fähigkeit Entspannung und Wohlbefinden herzustellen sind zentrale Motive für den Konsum. Genau da setzt das Präventionsprogramm „SAG NEIN!“ an.

Weitere Infos auf der Seite des Programms

Logo des Suchtpräventions-Programms SAG NEIN!