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Gute Qualität bescheinigt

LWL-KS ist nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetzes (AWbG) anerkannt

Seit Anfang 2013 trägt die LWL-Koordinationsstelle Sucht (LWL-KS) das EFQM-Gütesiegel „Committed to Excellence“.

Im Juni 2022 wurde die Anerkennung der "European Foundation for Quality Management" (EFQM) für Excellence "2 Star" bescheinigt und die Empfehlung für die nächste Exellence-Stufe ausgesprochen.

Die nächste Stufe für die nationale Anerkennung für Excellence "Recognised for Excellence 3 Stars" erhielt die LWL-KS im Juni 2026 aufgrund ihrer Erfolge und nachgewiesenen Spitzenleistungen im Wettbewerb (Zertifikat ansehen).

Somit bleibt die LWL-Koordinationsstelle Sucht von der Bezirksregierung Münster eine anerkannte Einrichtung gem. § 10 ff des Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetzes (AWbG).

Arbeitnehmende haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr; der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Interessierte können die Freistellung gegenüber ihren jeweiligen Arbeitgebenden für die entsprechenden Fortbildungsangebote der LWL-Koordinationsstelle Sucht beantragen.

Die nationale Anerkennung für Excellence 3 Stars der LWL-Koordinationsstelle Sucht